



Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.tamm.org. Die Stadt Tamm ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung
Einzelne PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Bei älteren Dokumenten können unter anderem eine korrekte Überschriftenstruktur, Dokument-Tags, Alternativtexte für Abbildungen oder eine sinnvolle Lesereihenfolge fehlen. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach §1 Absatz 3 BITVO M-V vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
Werden uns weitere Barrieren bekannt, bemühen wir uns, diese im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten zeitnah zu beheben.
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 12.06.2025
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft/aktualisiert am: 04.11.2026
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 09.06.2025 bis 11.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung nach den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.1.1.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website https://www.tamm.org aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stadt Tamm
Hauptstraße 100
71732 Tamm
Telefonnummer: 07141 606-0
Telefax: 07141 606-185
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.