Stadt Tamm

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Standesamtliche Trauungen in Tamm

„Das große Glück der Liebe besteht darin, Ruhe in einem anderen Herzen zu finden.“

(J.J.E. de Lespinasse)

 

Sie haben Ihr „passendes Herz“ gefunden und möchten gerne den Bund der Ehe eingehen?

Dann freuen wir uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen. Damit Ihr Start ins Eheglück auch reibungslos gelingt, haben wir hier für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt.

Anmeldung zur Eheschließung

Jedes Paar kann den Ort seiner Eheschließung in ganz Deutschland frei wählen. Voraussetzung ist, dass die Anmeldung zur Eheschließung beim zuständigen Standesamt erfolgt ist

Zuständig ist

  • das Standesamt in dessen Bezirk Sie oder Ihr/e Verlobte/r mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Sind mehrere Wohnsitze vorhanden, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden möchten
  • haben Sie in Deutschland keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz, können Sie sich direkt an Ihr Wunschstandesamt wenden und dort die Anmeldung zur Eheschließung durchführen.

Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor der geplanten Eheschließung möglich.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung.

Unterlagen

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

  • Alle Unterlagen sollten nicht älter als 6 Monate sein
  • Ausländische Urkunden benötigen oft noch eine Überbeglaubigung, sei es eine Apostille durch die nächsthöhere Behörde des Heimatlandes oder Legalisation durch die deutsche Botschaft im jeweiligen Land, sowie eine Übersetzung in die deutsche Sprache.

Ist es für Sie beide die erste Ehe und es besteht keine eingetragene Lebenspartnerschaft, Sie sind volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen in der Regel folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes).
  • Erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt vom Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Tamm haben, wird die Bescheinigung im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt erstellt.
  • Ggf. Erweiterte Meldebescheinigung des Nebenwohnsitzes
  • Ggf. Geburtsurkunde von gemeinsamen Kindern
  • Ggf. Einbürgerungsurkunde
  • Bargeld oder EC-Karte für Gebühren

In allen anderen Fällen bitten wir Sie, telefonisch oder per Email mit uns Kontakt aufzunehmen.

Trauzimmer im Alten Rathaus

(1. OG nicht barrierefrei)

Paare können sich im Alten Rathaus in altehrwürdiger Atmosphäre trauen lassen.

Zum Abschluss können unsere frisch vermählten Paare gemeinsam „an einem Strang ziehen“ um damit, mit der zum Alten Rathaus gehörenden Glocke, ihr Eheglück einzuläuten.

 

 

 

Das Alte Rathaus

Das Alte Rathaus gehört zusammen mit der Bartholomäus Kirche, der Kelter und dem Gasthof Ochsen zu den alten Wahrzeichen Tamms. Nach der Zerstörung im Dreißigjährigen Krieg wurde das Alte Rathaus im Jahre 1686 wieder aufgebaut.

Außerdem bietet das Foyer des Alten Rathauses ein schönes Ambiente für kleinere Veranstaltungen.

Es besteht die Möglichkeit die Hochzeitsgäste im Anschluss an die standesamtliche Trauung auf einen Sektempfang in das Foyer des „Alten Rathauses“ einzuladen.

Termine Samstagstrauungen 2024

Da Trauungen an Samstagen besonders beliebt sind, bieten wir auch für das Jahr 2024 in jedem Monat einen Samstag an, an dem Trauungen stattfinden.

Folgende Samstage stehen zur Auswahl:

  • 20. Januar 2024
  • 24. Februar 2024
  • 16. März 2024
  • 13. April 2024
  • 25. Mai 2024
  • 22. Juni 2024
  • 20. Juli 2024
  • 24. August 2024
  • 14. September 2024
  • 19. Oktober 2024
  • 9. November 2024
  • 14. Dezember 2024

An jedem Samstag finden zwei Trauungen statt. Die erste Trauung findet um 10.30 Uhr, die zweite Trauung um 13.00 Uhr statt.

Bitte beachten Sie, dass die Termine für Trauungen an einem Samstag ausschließlich für Tammer Bürger*innen und ehemalige Tammer Bürger*innen zur Verfügung stehen.

Sie sind aktuell nicht in Tamm gemeldet und waren es auch noch nie? Setzen Sie sich gerne bezüglich einem Termin für Ihre standesamtliche Trauung unter der Woche mit uns in Verbindung!

Da Trauungen an Samstagen nicht zu den üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung Tamm zählen, ergibt sich hierfür eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 110,00 €, die bei uns auf dem Standesamt bar oder mit EC-Karte gezahlt werden muss.

Zusätzliche 25,00 € kommen hinzu, wenn Sie sich dafür entscheiden, nach der Trauung für eine Stunde das Foyer im Alten Rathaus, beispielsweise für einen Sektempfang, anzumieten.

Bitte sehen Sie von Anfragen an anderen, als den oben aufgeführten Samstagen ab – vielen Dank!

Kosten

Wenn ausschließlich deutsches Recht zu prüfen ist: 65 €
Wenn ausländisches Recht zu prüfen ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit: 110 €
Wenn ausländisches Recht zu prüfen ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: 130 €
Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung 45 €


Bitte beachten Sie, dass weitere Kosten entstehen können, zum Beispiel:

  • Je Urkunden: 20 €
  • Stammbuch: 21 bis 30 €
  • Eidesstattliche Versicherung: 35 €
  • Foyer für Sektempfang: 25 €
  • Samstagstrauungen: 110 €

Kontakt

Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser

Standesamt Tamm

Amtsleitung Ordnungsamt
Herr Kapukaya
Zimmer 213
Tel.: 07141 606-1300
Frau Rohde
Zimmer 211
Tel.: 07141 606-1302

Email: standesamt(@)tamm.org