Die Arbeit von Tagesmüttern und Tagesvätern wird in Gesetzestexten als „Kindertagespflege“ bezeichnet. Gemeint ist die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern von 0 bis 14 Jahren durch geeignete Tageseltern – zumeist in deren Haushalt, oft auch mit eigenen Kindern zusammen. Ein Kind, das auf diese Weise in eine Familie kommt, findet feste Bezugspersonen in persönlichem Rahmen.
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform – ebenso wie die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Tagesmütter und Tagesväter bieten vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Ein Kind, das auf diese Weise in eine Familie kommt, findet feste Bezugspersonen im überschaubaren und familiären Rahmen. Es verbringt den Tag oder einen Teil des Tages in der familiären Situation der anderen Familie. Kinderbetreuung kann hier zu ganz individuell festgelegten Zeiten stattfinden, beispielsweise auch um das Angebot einer Kindertagesstätte zu ergänzen. Auch für Schulkinder ist die Kindertagespflege eine gute Betreuungsform.