Interessant sind noch die Bedingungen des Mutterhauses zur Entsendung einer Schwester in eine Gemeinde: »Die Direktion wird, wenn eine passende Schwester vorhanden ist, sie einer Gemeinde nicht eher zuschicken und zum Dienst überlassen, als bis diese nachgewiesen hat, dass sie auf ihre Kosten die Schwester mit einer einfachen möblierten Stube in einem anständigen und christlichen Haus, mit einem Bett und der nötigen Bett- und Tischleinwand, Hand- und Putztüchern sowie mit Ofen, Feuer und Licht, mit anständiger täglicher Kost versorgt wird. Außerdem ein Gehalt von 40 Talern jährlich. Unverwehrt muss es ihr sein, auch bei großem Arbeitsanfall, mindestens einmal am Sonntag einen Gottesdienst zu besuchen. Über das Mittagessen soll eine Stunde frei sein und sie hat am Tag eine weitere Stunde anzusprechen zur Erholung in frischer Luft«.
1943 kam Schwester Babette Messerschmidt nach Tamm. Sie unterstützte Schwester Marie und übernahm dann selbständig den Dienst. Schwester Babette ist in Tamm zu einem Begriff geworden. In den langen Jahren ihres Hierseins - 30 Jahre im Dienst und anschließend noch einige Zeit im Ruhestand - war sie mit Tamm und den hier lebenden Familien eng verbunden. Was hat sie aber auch für Entwicklungen mitgemacht. Zuerst musste sie alle Besuche bei Tag und Nacht zu Fuß machen, dann mit einem geschenkten alten Fahrrad. 1955 wurde vom Verein aus Spendengeldern ein Moped für DM 560,- angeschafft. Die größte Umstellung aber kam für sie, als 1965 ein alter Volkswagen gekauft wurde. Als Schwester Babette die Fahrprüfung machen musste, hat die ganze Gemeinde mitgezittert. Aber mit Hilfe von Frau Kammerer, der Fürbitte und der Schwesternhaube gelang es. Als das Fahrzeug mit der Zeit an der Karosserie brüchig wurde, hat es die gute Babette mit Leukoplast verklebt.
Die Zeit nach der Währungsreform 1948 war finanziell schwer zu bestehen. Es gab noch keinerlei Zuschüsse und keine Ersätze von den Krankenkassen. An das Mutterhaus aber mussten monatlich die vorgeschriebenen Beiträge abgeführt werden und für die Gemeindekrankenschwester natürlich das Haushaltsgeld. Die Entwicklung ist an den nachstehend genannten Jahren abzulesen:
1950
- Mutterhaus DM 50,-
- Haushaltsgeld DM 90,-
- + jährlich DM 8,- Urlaubsgeld!
1973
- Mutterhaus DM 900,-
- Haushaltsgeld DM 250,-
Für das Ehepaar Füller und später Frau Stoll gab es große Sorgen. Herr Lemanski als Vorstand versuchte durch vielerlei Aktionen Geld zu beschaffen.