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Nach Einführung der EU-Umgebungsrichtlinie im Jahr 2005 und deren Umsetzung in deutsches Recht ist nach § 47 BImSchG die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen durchzuführen. In Tamm betrifft dies die A 81, B 27, die L 1110 und die L 1133.
Für diese Straßenabschnitte besteht für die Stadt Tamm die Notwendigkeit der Aufstellung eines Lärmaktionsplans.
Ende des Jahres 2015 wurde der Lärmaktionsplan im Gemeinderat vorgestellt und die Beteiligung der Öffentlichkeit, ähnlich eines Bebauungsplanverfahrens, wurde im Frühjahr 2016 durchgeführt.
Die Nachbarkommunen und die Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls am Verfahren beteiligt. Der Abschlussbericht lag 2017 vor.
Daran anschließend wurden die Stufen 2 und 3 des Lärmaktionsplanes bearbeitet. Der wesentliche Inhalt war die Plausibilisierung der Verkehrsmengendaten bzw. die Erfassung von Veränderungen an den o.g. Straßen.
Im Rahmen der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung wird nun der Lärmaktionsplan erneut fortgeschrieben werden, da die Kartierung der Verkehrsmengen durch das Land Baden – Württemberg vorliegt.
Hierfür erfolgt zunächst eine Überprüfung des Lärmaktionsplans der 3. Stufen.
Die Zuständigkeit der Lärmkartierung bzw. Lärmaktionsplanung entlang von Haupteisenbahnstrecken liegt seit der Durchführung der 3. Stufe komplett beim Eisenbahnbundesamt.
Somit bezieht sich die Fortschreibung in der 4. Stufen ausschließlich auf den Lärmaktionsplan der Hauptverkehrsstraßen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31. März 2025 die Stellungnahme und die Auslegung der Unterlagen beschlossen.
Der Lärmaktionsplan 4. Stufe wird in der Zeit vom 4. April bis 4. Mai 2025 im Rathaus Tamm, Hauptstraße 100, 71732 Tamm öffentlich ausgelegt.
Anregungen können Sie bis zum 4. Mai 2025 elektronisch unter info(@)tamm.org oder zur Niederschrift bei Herrn Zeeh, Hauptstraße 100, 71732 Tamm, Zimmer Nr. 210 zu den Öffnungszeiten geben.