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Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Atriumhaus“ gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf besteht aus zwei selbständigen Satzungen, nämlich
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 3185/1 sowie einen Teil des des Flurstücks Nr. 3184.
Maßgeblich ist der Lageplan mit Textteil und Begründung des Büros KMB vom 20.11.2023, sowie die Unterlagen zum Vorhabens- und Erschließungsplan vom 17.04.2023 bzw. 16.10.2023.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Ziel und Zweck der Planung:
Der Vorhabenträger beabsichtigt, neben dem bestehenden Hotel in Tamm ein Atriumhaus zu errichten, in welchem Wohnungen sowie eine gastronomische Nutzung untergebracht werden sollen. Für diesen Neubau wird der Umfang der bestehenden Tennishalle reduziert. Der westliche Teilbereich soll abgebrochen werden. Der östliche Teil der Halle bleibt weiterhin erhalten. Der östliche Teilbereich soll die baurechtliche Grundlage für eine Sporthalle schaffen.
Der östliche Geltungsbereich wird dabei im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB aufgestellt. Für die westliche Gebietshälfte besteht ein konkretes Vorhaben, weswegen hier der Bebauungsplan gemäß § 12 i.V.m. § 13 a BauGB umgesetzt wird.
Der Entwurf des Bebauungsplans (Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 10 BauGB und Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO) samt Textteil, Begründung Unterlagen zum Vorhabens- und Erschließungsplan und Anlagen:
liegt vom 04.12.2023 bis 18.12. 2023 – jeweils einschließlich – während der Sprechzeiten im Foyer vor dem Ratssaal des Rathauses Tamm, Hauptstraße 100, 71732 Tamm öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – bei der Stadt Tamm, Bauverwaltungsamt, Zimmer 210, Hauptstraße 100, 71732 Tamm, per Mail: j.zeeh@tamm.org, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Zuzüglich zur Offenlage im Rathaus Tamm sind diese Bekanntmachung und der Satzungsentwurf im Internet unter der Adresse www.tamm.org/de/bau-wirtschaft/bebauungsplaene/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren zum Herunterladen eingestellt.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen ausdrücklich nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Anlagen: