



Der Gemeinderat der Stadt Tamm hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2026 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Löwenherzschule“ und den Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 1433, 1434, 1435, 1436, 1437, 1438, 1588, 1589, 1590 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 1429, 1433/1, 1481 und 1588/1.
Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung, jeweils vom 27. Juli 2026
Ziel und Zweck der Planung:
Der neue Standort soll die Errichtung eines eigenen und geeigneten Schulgeländes für die Löwenherzschule ermöglichen.
Es ist kein klassisches Schulgebäude vorgesehen. Geplant ist vielmehr ein in die Landschaft integriertes Holzgebäude.
Die Bebauung und Erschließung des Hauptgebäudes erfolgen im östlichen Teil des Plangebiets. Über die Verkehrsflächen im Länderrain wird das Plangebiet an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Auf der westlichen Gebietshälfte sollen überwiegend Sport- und Freianlagen errichtet werden. Der durch das Plangebiet verlaufende Feldweg bleibt weiterhin öffentlich.
Zur Eingrünung der Anlage werden Pflanzgebote in Form von Feldhecken entlang der Gebietsgrenzen festgesetzt. Die Gehölzfläche entlang der östlichen Gebietsgrenze soll erhalten und erweitert werden. Zudem sollen die vier Streuobstbäume am südlichen Gebietsrand erhalten und durch zwei Nachpflanzungen ergänzt werden.
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren ergänzt
Veröffentlichung und Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans (Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 10 BauGB und Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO) samt Textteil und Begründung
liegt vom 24. August bis 25.September 2026 – jeweils einschließlich – während der Sprechzeiten im Foyer vor dem Ratssaal des Rathauses Tamm, Hauptstraße 100, 71732 Tamm öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – bei der Stadt Tamm, Bauverwaltungsamt, Zimmer 210, Hauptstraße 100, 71732 Tamm, oder per Mail an j.zeeh(@)tamm.org, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
00 BP Löwenherzschule - Vorentwurf - Öffentliche Bekanntmachung.pdf
01 BP Löwenherzschule - Vorentwurf - Planteil.pdf