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Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2023 beschlossen, den Vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Atriumhaus Tamm“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf besteht aus zwei selbständigen Satzungen, nämlich
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 3185/1
Maßgeblich ist der Lageplan mit Textteil und Begründung des Büros KMB vom 15. Mai 2023, sowie die Unterlagen zum Vorhabens- und Erschließungsplan vom 17. April 2023.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Ziel und Zweck der Planung:
Der Vorhabenträger beabsichtigt, neben dem bestehenden Hotel in Tamm ein Atriumhaus zu errichten, in welchem Wohnungen sowie eine gastronomische Nutzung untergebracht werden sollen. Für diesen Neubau wird der Umfang der bestehenden Tennishalle reduziert. Der westliche Teilbereich soll abgebrochen werden. Der östliche Teil der Halle bleibt weiterhin erhalten.
Der Entwurf des Bebauungsplans (Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 10 BauGB und Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO) samt Textteil, Begründung Unterlagen zum Vorhabens- und Erschließungsplan und Anlagen:
liegt vom 30.05.2023 bis 30.06. 2023 – jeweils einschließlich – während der Sprechzeiten im Foyer vor dem Ratssaal des Rathauses Tamm, Hauptstraße 100, 71732 Tamm öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – bei der Stadt Tamm, Bauverwaltungsamt, Zimmer 210, Hauptstraße 100, 71732 Tamm, per Mail: j.zeeh@tamm.org, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Zuzüglich zur Offenlage im Rathaus Tamm sind diese Bekanntmachung und der Satzungsentwurf im Internet unter der Adresse www.tamm.org/de/bau-wirtschaft/bebauungsplaene/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren zum Herunterladen eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Tamm, 16.05.2023
gez. Martin Bernhard
Bürgermeister
Anlagen: