- mildtätiger Zwecke
- von Jugendpflege und Jugendfürsorge
- der Altenhilfe
- von Wissenschaft und Forschung
- von Bildung und Erziehung
- von Kunst und Kultur
- von Naturschutz und Landschaftspflege
Die Projekte müssen im Interesse der Stadt Tamm, ihrer Vereine und ihrer Bürger liegen.
Wer entscheidet über die Förderung?
Der Stiftungsrat besteht - neben dem Vorsitzenden - ausschließlich aus Bürgern der Stadt Tamm, denen ein gutes soziales und kulturelles "Miteinander" in Tamm wichtig ist.
Den Förderantrag können Sie hier herunterladen. (433,7 KiB)
Den Infoflyer können Sie hier herunterladen. (296,3 KiB)