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Beiträge für die kommunale Kinderbetreuung
Der monatliche Elternbeitrag richtet sich nach der Zahl der Kinder in der Familie (1, 2, 3, 4) mit Berechtigung von Kindergeldbezug. Bei Kindern über 18 Jahre ist der Bezug von Kindergeld nachzuweisen. Eine Änderung bei der Kinderzahl wird jeweils ab dem der Änderung folgenden Monat berücksichtigt.
Der Elternbeitrag ist für jeden Monat des ganzen Kitajahres/Schuljahres jeweils am Ersten des Monats im Voraus zu zahlen und beträgt je Kind für jeden angefangenen Monat.
1 | 2 | 3 | 4 | |
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ekB15 (5 Tage) nur Schultage | 82,00 € | 62,00 € | 41,00 € | 17,00 € |
ekB15 Schultage mit Ferien | 118,00 € | 89,00 € | 59,00 € | 25,00 € |
ekB17 (5 Tage) nur Schultage | 117,00 € | 88,00 € | 59,00 € | 24,00 € |
ekB17 Schultage mit Ferien | 164,00 € | 124,00 € | 83,00 € | 34,00 € |
Schulanfänger: ekB (1. SW) - einmalig | 45,00 € | 34,00 € | 23,00 € | 9,00 € |
Erläuterungen:
ekB= ergänzende kommunale Betreuung
ekB15= 7:00 Uhr – 15:00 täglich vor Beginn GTS, Freitag nach Ende GTS
ekB17= 7:00 Uhr – 17:00 täglich vor Beginn und nach Ende der GTS
Schulanfänger:
ergänzende kommunale Betreuung Erste Schulwoche nach den Sommerferien. Für die Betreuung während des Schulunterrichts in der ersten Schulwoche fällt ein zusätzlicher einmaliger Elternbeitrag an. Die zusätzlichen Zeiten, entsprechend den Zeiten der GTS, werden im Schuljahr 2015/2016 kostenfrei angeboten. Der Elternbeitrag umfasst die Betreuungszeit am Vormittag. Die Betreuung am Nachmittag bis Ende der GTS ist im Schuljahr 2015/2016 noch kostenfrei.