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Anmeldung zur ergänzenden kommunalen Betreuung und / oder Mittagessen für Ganztagesschüler

Für die Anmeldung zu den ergänzenden kommunalen Betreuungsangeboten in Schulzeiten sowie der Ferienbetreuung benötigen Sie die jeweiligen Anmeldeformulare der Stadt.

Beginn der Beitragsberechnung für das Schuljahr ist immer der 01. September des jeweiligen Kalenderjahres. Bei Neuanmeldungen während des Schuljahres gilt der Monat der Anmeldung.

Eine Anmeldung ist für Kinder, die einer Tammer Grundschule zugeordnet sind, möglich.

Für Neuanmeldungen im laufenden Schuljahr gelten die bisherigen Regelungen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Grundschülerbetreuung der jeweiligen Grundschule.


Ergänzende Betreuungsangebote vor und nach der Ganztagesschule in Schulzeiten ab dem Schuljahr 2026-27

Die Betreuungsangebote können als Module einzeln und individuell gebucht werden. Die Buchung der Module erfolgt zum Stichtag 15.03. für das kommende Schuljahr.

Folgende Module können gebucht werden:

  • Modul 1 Frühbetreuung, Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 8.00 Uhr. (für alle buchbar)
  • Modul 2 Nachmittagsbetreuung, Freitag von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr (nur für Ganztagskinder buchbar)
  • Modul 3 Spätbetreuung, Montag bis Freitag von 15:00 Uhr bis 17 Uhr (nur für Ganztagskinder buchbar)
  • Modul 4 Betreuung für Schulanfänger in der ersten Schulwoche vor Einschulung, Montag bis Freitag anstatt der Unterrichtszeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (nur für Kinder der zukünftigen Klassen 1).

    In dieser Woche erfolgt die weitere Betreuung wie folgt:

    • Halbtagskinder gehen um 12 Uhr nach Hause.
    • Kinder mit Ganztag ohne weitere ergänzenden Betreuungsangebote können noch über die kostenfreie Mittagspause in GTS Zeiten bis 13:30 Uhr bleiben. An Tagen ohne GTS Zeiten ist die Abholzeit 12 Uhr.
    • Kinder mit Buchung Modul 2 und 3 können bis 15 Uhrb zw. 17 Uhr bleiben.
    • Kinder mit Buchung Modul 1 könne bereits ab 7:00 Uhr kommen

Das Anmeldeformular für ergänzende Betreuungsangebote in Schulzeiten für das Schuljahr 2026-27 finden es hier.

Für Änderungen/Abmeldungen gelten die Stichtage 30.09/31.10./31.01. und 30.04. des laufenden Schuljahres.

Diese müssen 4 Wochen im Voraus schriftlich bekannt gegeben und immer in der jeweiligen Grundschülerbetreuung abgeben werden. Ab dem 1. Mai ist eine Kündigung der ergänzenden kommunalen Betreuungsangebote in Schulzeiten für das laufende Schuljahr nicht mehr möglich. Erfolgt keine Abmeldung zum Schuljahresende gilt die Anmeldung weiter im darauffolgenden Schuljahr.

Bei Änderungen im Umfang der Ganztagesschule gelten die Regeln der jeweiligen Schule. Sie erfolgen grundsätzlich über die jeweilige Schule.


Betreuungsangebote in Ferienzeiten ab dem Schuljahr 2026-27 (Modul 5)

Die Ferienbetreuung kann einzeln, wochenweise gebucht werden.

Die Buchung der Ferienbetreuungswochen erfolgt halbjährlich zu den Stichtagen

15.03. und 15.10.

Jede angefangene Ferienwoche zählt als ganze Woche.

Eine Stornierung der gebuchten Wochen mit Kostenrückerstattung ist nach dem

Jeweiligen Stichtag nicht mehr möglich.

Für das Schuljahr 2026/27 sind folgende Einzelwochen buchbar:

Stichtag 15.03.2026 – buchbare Einzelwochen

Sommerferien 2026 07.09.2026 bis 11.09.2026

Herbstferien 2026 26.10.2026 bis 30.10.2026

Weihnachtsferien 2026/27 23.12.2026 und 07. bis 8.01.2027

Faschingsferien 2027 08.02.2027 bis 12.02.2027

Stichtag 15.10.2026 – buchbare Einzelwochen

Osterferien 2027 24.03.2027 bis 02.04.2027

Pfingstferien 2027 18.05.2027 bis 21.05.2027

Sommerferien 2027 29.07.2027 und 30.07.2027

Sommerferien 2027 02.08.2027 bis 06.08.2027

Sommerferien 2027 09.08.2027 bis 13.08.2027

Das Anmeldeformular für ergänzende Betreuungsangebote in Ferienzeiten für das Schuljahr 2026-27 finden es hier.

Die Anmeldung kann über die E-Mailadresse anmeldung-ekB(@)tamm.org als Mailanhang erfolgen oder direkt in der Grundschülerbetreuung der jeweiligen Schule abgegeben werden.

Für weitere Informationen zur Anmeldung und den ergänzenden kommunalen Angeboten sowie Fragen bei Änderungen und Abmeldungen während des Schuljahres wenden Sie sich bitte an die Grundschülerbetreuung der jeweiligen Schule.

Bei den Elternbeiträgen handelt es sich um vorläufig festgelegte Beiträge. Die Anpassung, der in den Anmeldeformularen angegebenen Elternbeiträge, behalten wir uns vor.

- Stand März 2026 -