Betreuungsform | Elternbeitrag je Kind bei ... Kind/ern unter 18 Jahren im gleichen Haushalt |
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Regelbetreuung (RG) | 138,00 € | 107,00 € | 72,00 € | 24,00 € |
Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) | 173,00 € | 130,00 € | 87,00 € | 35,00 € |
Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ 14:30) | 204,00 € | 153,00 € | 102,00 € | 41,00 € |
Ganztagesbetreuung (GT15 / ü3) | 274,00 € | 206,00 € | 137,00 € | 55,00 € |
Ganztagesbetreuung (GT17 / ü3) | 349,00 € | 262,00 € | 175,00 € | 70,00 € |
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Kleinkinder (KR / VÖ u3) | 408,00 € | 303,00 € | 205,00 € | 81,00 € |
Kleinkinder (KR / GT15 u3) | 544,00 € | 408,00 € | 272,00 € | 109,00 € |
Der monatliche Elternbeitrag richtet sich nach der Zahl der Kinder in der Familie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Eine Änderung bei der Kinderzahl wird jeweils ab dem der Änderung folgenden Monat berücksichtigt. Ebenso verhält es sich bei Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben. Der Ü3-Betrag gilt ab dem Folgemonat. Der Elternbeitrag ist in zwölf gleich bleibenden Monatsbeträgen in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird.
Verpflegungskosten:
- Zzgl. bei den verlängerten Öffnungszeiten (derzeit noch hinzubuchbar)
- 62 € für Kinder von 1-3 Jahren
- 70 € für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
- Zzgl. bei der Ganztagesbetreuung
- 73 € für Kinder von 1-3 Jahren
- 81 € für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
- Zzgl. für alle Betreuungsformen (RG, VÖ, GT)
Der Verpflegungskostenbetrag ist in elf gleich bleibenden Monatsbeträgen in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. In dem Monat, in den der größte Teil der Sommerferien der Einrichtungen fällt, ist der Verpflegungskostenbetrag nicht zu bezahlen.