1. Aufgabe der Einrichtung
Zusätzliche freiwillige Betreuung innerhalb der verlässlichen Grundschule vor und nach dem vormittäglichen Unterricht. Die Einrichtung wird privatrechtlich betrieben, es wird ein Entgelt enthoben.
2. Betreuungsinhalt
Spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten. Schulunterricht findet nicht statt.
3. Betreuungskräfte, Gruppengröße
Jede Gruppe wird von einer geeigneten Betreuungskraft beaufsichtigt. Die Gruppengröße wird von der Gemeinde festgelegt.
6. Aufsicht, Haftung
Während der Betreuungszeit ist die Betreuungskraft für die Schüler verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der Gemeinde beginnt mit der Übernahme der Schüler in der Einrichtung und endet mit dem Verlassen der Einrichtung. Die Gemeinde haftet nicht für Garderobe oder sonstige persönliche Gegenstände der Schüler.
7. Benutzungsentgelt
Der Beitrag ist für das gesamte Schuljahr zu entrichten und wird ausschließlich durch Lastschriftverfahren eingezogen.