Stadt Tamm

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Wahlergebnisse in Tamm

Auf dieser Seite finden Sie alle Ergebnisse aus Tamm für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen, sowie die Kreistags-, Regional-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Neben der letzten Wahl des jeweiligen Gremiums finden Sie zudem die Ergebnisse der letzten Wahlen. Darüber hinaus finden Sie auch wichtige Informationen, wer bei den entsprechenden Wahlen berechtigt ist, seine Stimme abzugeben.

Gemeinderatswahl vom 09.06.2024

Hier gelangen Sie zu den Ergebnissen der Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024.

Kreistagswahl am 09.06.2024

Hier gelangen Sie zu den Ergebnissen der Kreistagswahl vom 9. Juni 2024.

Regionalwahl am 09.06.2024

Hier gelangen Sie zu den Ergebnissen der Regionalwahl vom 9. Juni 2024.

Europawahl am 9. Juni 2024

Hier gelangen Sie zu den Ergebnissen der Europawahl vom 9. Juni 2024.

Bürgermeisterwahl am 25. September 2022

Die Wahlergebnisse der Bürgermeisterwahl 2022 finden Sie unter folgender Adresse:

Stadt Tamm Wahlergebnisse Bürgermeisterwahl 2022

Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

Bundestagswahl am 26. September 2021

Die Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2021 finden Sie unter folgender Adresse:

Stadt Tamm Wahlergebnisse Bundestagswahl 2021

Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

Landtagswahl am 14. März 2021

Link zur offiziellen Wahlstatistik im Wahlkreis Ludwigsburg: https://wahlergebnisse.komm.one/01/produktion/wahltermin-20210314/08118000/html5/Landtagswahl_BW_2021_Land_BW_172_Wahlkreis_Wahlkreis_12_Ludwigsburg.html

 

CDU

SPD

Grüne

FDP

AfD

DIE LINKE

Sonstige

202122,2%12,1%34,6%11,2%8,7%4,2%7,1%

2016

23,2%

13,0%

33,5%

8,9%

15,0%

2,9%

3,5%

2011

35,1%

24,0%

26,9%

5,6%

-

3,0%

5,3%

2006

40,1%

27,0%

13,8%

10,6%

-

-

8,6%

2001

38,8%

36,7%

8,3%

8,5%

-

-

7,8%

1996

39,6%

29,4%

9,5%

5,9%

-

-

15,7%

1992

35,0%

30,0%

12,0%

6,0%

-

-

17,0%

Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.

Bei der Landtagswahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten Ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Gemeinderatswahlen am 26. Mai 2019

Die aktuellen Mitglieder des Gemeinderats finden Sie auch hier: Liste der Gemeinderäte in Tamm

Link zur offiziellen Wahlstatistik:https://wahlen.komm.one/AGS118071/118071g-2019.htm

 

AWV

CDU

SPD

LLT

Grüne

2019

26,8%

22,6%

15,3%

15,9%

19,48%

2014

24,6%

24,4%

18,7%

17,8%

14,5%

2009

25,4%

25,1%

18,4%

15,8%

15,2%

2004

29,4%

36,0%

22,9%

-

11,6%

Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.

Bei den Kommunalwahlen (Wahl von Gemeinderat, Ortschaftsrat und Kreistag) sind Sie als Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.

Kreistagswahlen am 26. Mai 2019

Link zur offiziellen Wahlstatistik:https://wahlen.komm.one/AGS118071/118071k-2019.htm

 

CDU

FREIE WÄHLER

SPD

Grüne

FDP

DIE LINKE

AfD

2019

22,7%

22,8%

16,1%

22,6%

5,1%

2,7%

8,1%

2014

29,9%

27,0%

16,5%

17,5%

4,4%

3,4%

1,3% (REP)

Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.

Bei den Kommunalwahlen (Wahl von Gemeinderat, Ortschaftsrat und Kreistag) sind Sie als Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.

Regionalwahl am 26. Mai 2019

Link zur offiziellen Wahlstatistik:https://wahlen.komm.one/AGS118071/118071r-2019.htm

Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.

Bei den Kommunalwahlen (Wahl von Gemeinderat, Ortschaftsrat und Kreistag) sind Sie als Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.

Europawahl am 26. Mai 2019

Link zur offiziellen Wahlstatistik:https://wahlen.komm.one/AGS118071/118071e-2019.htm

Vorherige Europawahlen in Tamm

 

CDU

SPD

Grüne

FDP

DIE LINKE

AfD

Sonstige

2019

30,2%

13,9%

21,5%

7,0%

2,2%

11,9%

8,8%

2014

36,5%

25,7%

11,9%

4,2%

3,0%

9,9%

8,8%

2009

36,3%

19,3%

15,5%

14,2%

3,0%

-

11,6%

2004

43,4%

21,1%

15,2%

7,1%

1,2%

-

12,1%

1999

47,6%

27,0%

9,7%

5,5%

-

-

10,2%

1994

38,4%

26,8%

14,5%

5,6%

-

-

14,7%

 

 

Wer darf wählen?

Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Jeder Wahlberechtigte, jede Wahlberechtigte verfügt über eine Stimme, mit der ein Listenvorschlag einer Partei oder einer sonstigen politischen Vereinigung gewählt werden kann.

Für die Europawahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutscher oder Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Bundestagswahl am 24. September 2017

Link zur offiziellen Wahlstatistik:https://wahlen.kdrs.de/AGS118000/118000b-266.htm

Bisherige Bundestagswahlen im Wahlkreis Neckar-Zaber (Erststimmen)

 

CDU

SPD

Grüne

FDP

AfD

DIE LINKE

Sonstige

2017

40,0%

19,7%

12,5%

8,8%

12,6%

4,6%

1,9%

2013

53,2%

26,4%

9,5%

3,1%

-

4,4%

3,5%

2009

42,0%

23,5%

11,1%

14,7%

-

5,5%

1,7%

2005

46,4%

34,2%

6,6%

7,1%

-

1,9%

3,0%

2002

44,0%

43,1%

5,1%

5,5%

-

-

2,2%

1998

39,7%

42,5%

6,0%

4,8%

-

-

6,8%

1994

43,7%

37,0%

7,3%

5,5%

-

-

6,5%

1990

42,6%

34,9%

7,8%

9,4%

-

-

5,3%

Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.

Bei der Bundestagswahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutscher oder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten Ihre Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Bürgermeisterwahl am 28. September 2014

2014

57,9%

M. Bernhard

41,0%

R. Zeller

0,8%

U. Raisch

0,2%

Sonstige

2006

24,2%

I. Schmid

75,3%

R. Zeller

-

6,7%

Sonstige

2002

98,7%

G. Maisch

-

-

1,3%

Sonstige

1994

52,0%

G. Maisch

47,4%

M. Reick

0,2%

W. Tereba

0,3%

Sonstige

Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.

Bei der Wahl Ihres Bürgermeisters sind Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.