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Seiteninhalt

Beiträge und Öffnungszeiten

Kindertageseinrichtung Alleenstraße 56

Verlängerte Öffnungszeiten (KR/VÖ u3): 07:30 - 13:30 Uhr

Ganztagesbetreuung (KR/GT 15 u3): 07:00 - 15:00 Uhr

Kindertageseinrichtung Bismarckstraße 10

Ganztagesbetreuung (KR/GT 15 u3): 07:00 - 15:00 Uhr

Ganztagesbetreuung (GT 15 ü3): 07:00 - 15:00 Uhr

Ganztagesbetreuung (GT 17 ü3): 07:00 -17:00 Uhr

Kindertageseinrichtung Häldenstraße 8

Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ ü3): 07:30 - 13:30 Uhr

Kindertageseinrichtung Heilbronner Str. 22

Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ ü3): 07:30 - 13:30 Uhr

Ganztagesbetreuung (GT 15 ü3): 07:00 - 15:00 Uhr

Kindertageseinrichtung Heilbronner Str. 118

Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ ü3): 07:30 - 13:30 Uhr

Ganztagesbetreuung (GT 15 ü3): 07:00 - 15:00 Uhr

Kindertageseinrichtung Öhringer Straße 2

Verlängerte Öffnungszeiten (KR/VÖ u3): 07:30 - 13:30 Uhr

Ganztagesbetreuung (KR/GT 15 u3): 07:00 - 15:00 Uhr

Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ ü3): 07:30 - 13:30 Uhr

Ganztagesbetreuung (GT 15 ü3): 07:00 - 15:00 Uhr

Ganztagesbetreuung (GT 17 ü3): 07:00 -17:00 Uhr

Kindertageseinrichtung Silcherstraße 6

Verlängerte Öffnungszeiten (KR/VÖ u3): 07:30 - 13:30 Uhr

Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ ü3): 07:30 - 13:30 Uhr

Ganztagesbetreuung (GT 15 ü3): 07:00 - 15:00 Uhr

Erläuterungen

VÖ = verlängerte Öffnungszeiten Mo-Fr 07:30 - 13:30 Uhr
GT = Ganztagesbetreuung Mo-Fr 07:00 - 15:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr
KR = Krippe
ü3 = Kinder über 3 Jahre
u3 = Kinder unter 3 Jahre

Elternbeiträge ab 01.09.2025

Betreuungsform

Elternbeitrag je Kind bei ... Kind/ern unter 18 Jahren im gleichen Haushalt

 

1

2

3

4

Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ)

199,00 €

150,00 €

100,00 €

50,00 €

Ganztagesbetreuung (GT15 / ü3)

315,00 €

237,00 €

158,00 €

79,00 €

Ganztagesbetreuung (GT17 / ü3)

402,00 €

302,00 €

201,00 €

101,00 €

 

 

Kleinkinder (KR / VÖ u3)

471,00 €

350,00 €

236,00 €

93,00 €

Kleinkinder (KR / GT15 u3)

628,00 €

471,00 €

314,00 €

157,00 €

Der monatliche Elternbeitrag richtet sich nach der Zahl der Kinder in der Familie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Eine Änderung bei der Kinderzahl wird jeweils ab dem der Änderung folgenden Monat berücksichtigt. Ebenso verhält es sich bei Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben. Der Ü3-Betrag gilt ab dem Folgemonat. Der Elternbeitrag ist in zwölf gleich bleibenden Monatsbeträgen in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird.

Verpflegungskosten:

  • Zzgl. bei den verlängerten Öffnungszeiten (derzeit noch hinzubuchbar)

    • 73 € für Kinder von 1-3 Jahren
    • 81 € für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
  • Zzgl. bei der Ganztagesbetreuung

    • 85 € für Kinder von 1-3 Jahren
    • 93 € für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
  • Zzgl. für alle Betreuungsformen (RG, VÖ, GT)

    • Getränkepauschale 2,50 €

Der Verpflegungskostenbetrag ist in elf gleich bleibenden Monatsbeträgen in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. In dem Monat, in den der größte Teil der Sommerferien der Einrichtungen fällt, ist der Verpflegungskostenbetrag nicht zu bezahlen.

Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen

Hier finden Sie die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Tamm.