Stadt Tamm

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Aktuelles aus Tamm

Rückwirkendes Inkrafttreten der Wasserversorgungssatzung der Stadt Tamm zum 01.01.2023

Die Verbrauchs- und Grundgebühren der Wasserversorgung der Stadt Tamm wurden zuletzt im Jahr 2002 neu festgesetzt und müssen daher dringend neu kalkuliert werden. Dies machen die in den Jahren 2020 und 2021 geschriebenen Jahresverluste des Eigenbetriebs Wasserwerk deutlich. Durch die Gebührenanpassung kann die finanzielle Struktur des Eigenbetriebs wieder stabilisiert werden. In diesem Zuge wird auch die Einführung einer Konzessionsabgabe geprüft und gerechnet.
 
Vor diesem Hintergrund wird die Wasserversorgungssatzung der Stadt Tamm an die neu kalkulierten Gebühren angepasst. Als Grundlage für die Kalkulation dient der Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs. Dies hat zur Folge, dass die Kalkulation erst in 2023 aufgestellt werden kann. Die entsprechende Änderungssatzung kann daher erst im neuen Jahr beschlossen werden und tritt somit rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
 
Es ist davon auszugehen, dass für das Gebührenjahr 2023 höhere Gesamtkosten umzulegen sein werden, als dies mit dem derzeit gültigen Gebührensatz geschieht. Verglichen mit dem bisherigen Gebührensatz (Verbrauchsgebühren) erscheint eine Gebührenerhöhung von bis zu 0,75 EUR / m³ möglich.
Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.