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Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. März 2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Asperger Weg“ gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf besteht aus zwei selbständigen Satzungen, nämlich
a) Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 10 BauGB
b) Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO
Maßgeblich ist der Bebauungsplanentwurf des Büro KMB vom 29.März 2021 mit der Artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung des Büro Planbar Güthler vom 27. Februar 2020 und Faunistische Untersuchung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung des Büro Planbar Güthler vom 26. Oktober 2020.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Asperger Weg“ umfasst folgende Flurstücke:
Flurstücke 1312/3, 1312/4, 1314/1, 1314/2, 1315, 1405/3, 1405/4 und eine Teilfläche des Asperger Wegs Flurstück Nr. 1310.
Der Entwurf des Bebauungsplans (Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 10 BauGB und Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO) samt Textteil, Begründung und umweltbezogenen Informationen wird gemäß § 3 PlanSiG vom 20.5.2020
in der Zeit vom
31.03.2021 bis 10.05.2021
hier veröffentlicht.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. März 2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich Calwer Straße“ gebilligt und dessen erneute, verkürzte öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf besteht aus zwei selbständigen Satzungen, nämlich
a) Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 10 BauGB
b) Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO
Maßgeblich ist der Bebauungsplanentwurf des Büro Wick & Partner vom 29.03.2021 mit Umweltbericht und integriertem Grünordnungsplan vom 29.03.2021, die faunistische Untersuchungen und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Büro planbar Güthler vom 10.08.2018/09.04.2020 und die schalltechnische Untersuchung Büro ISIS vom August 2019.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nördlich Calwer Straße“ umfasst folgende Flurstücke:
Flst.-Nr. 2974/18, 2974/19, 2991, 2992, 2993, 2994, 2995, 2996, 2998, 2999, 3000, 3001, 3002, 3003, 5894, 5895/1, eine Teilfläche des Flurstücks 5893 (Calwer Straße), 5894/2 und 5895 (Stuttgarter Straße) sowie das Feldwegflurstück 2990 und Teilflächen der Feldwegflurstücke Nr. 2938, 3055/2, 3055/3, 3057 (Holzweg) und 3510.
Gegenüber dem vom 04.01.2021 bis 05.02.2021 ausgelegten Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 14. Dezember 2020 wurden nachstehende Änderungen vorgenommen:
1.1 Planteil
Legende
2.1 Textteil
Textliche Festsetzungen
Begründung
Umweltbericht
GOP
Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben unverändert.
Die Änderungen sind in den auszulegenden Unterlagen kenntlich gemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplans (Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 10 BauGB und Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO) samt Textteil, Begründung, Gutachten und umweltbezogenen Informationen wird gemäß § 3 PlanSiG
in der Zeit vom
09.04.2021 bis 24.04.2021
hier veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Grünordnungsplan, Büro Wick+Partner vom 29.03.2021
- Faunistische Untersuchungen und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Planbar Güthler vom 10.08.2018/09.04.2020
- Schalltechnische Untersuchung Büro ISIS vom August 2019.
- Zusammenstellung der Stellungnahmen der beteiligten Behörden und der Öffentlichkeit, Büro Wick+Partner vom 29.03.2021
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenblöcken
gegeben: