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| Die große Gemarkung mit ihren fruchtbaren Böden ermöglichte
den Tammern schon im Spätmittelalter einen ausgedehnten Ackerbau. Daneben spielte der Weinbau eine nicht unbedeutende Rolle. In der Hurst, im Bäumle, im Brächter und in den Lausgerten befanden sich die ergiebigsten Rebflächen. Der Grund und Boden war nur zum kleineren Teil bäuerlicher Eigenbesitz. Der Löwenan- teil gehörte Grundherrschaften. Unter diesen sind an erster Stelle die Grafen (seit 1495 Herzöge) von Württemberg zu nennen, sodann das Benediktiner- kloster Lorch im Remstal, das Heilig - Geist - Spital in Markröningen,die Früh- messe in Möglingen sowie mehrere Kaplaneipfründen in der Markröninger Stadtkirche. |
| Die einzelnen Grundherrschaften hatten den Bauern ihre Güter, bei
denen es sich vielfach um stattliche Höfe handelte, in der Rechtsform von Erblehen überlassen. Die Lehensträger konnten diese Güter vererben, mit herrschaftlichen Zustim- mung auch vertauschen, verkaufen oder aufteilen, sie besaßen über sie eine weit- gehende Verfügungsgewalt. Belastet waren die Lehen mit exakt festgelegten Natural- und Geldabgaben. Hinzu kamen noch die Zehnten, d.h. der zehnte Teil der Erträge; sie mußten auch von den bäuerlichen Eigengütern geleistet werden. Die ländliche Bevölkerung wurde jedenfalls in mannigfaltiger Weise zur Kasse gebeten. |
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